miramarecamping de verordnung 009 Allgemeine vorschriften

Allgemeine vorschriften

Die Hausordnung wird den Gästen bei ihrer Ankunft ausgehändigt; sie ist sowohl am Eingang als auch innerhalb des Campingplatzes ausgehängt. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Gast die vorliegende Hausordnung und hält sie ein. Im Interesse aller behält sich die Direktion das Recht vor, Gäste, die sich nicht an diese Regeln halten und/oder deren Verhalten die Ruhe und Ordnung im Village stört, sofort zu entfernen. Die Mitarbeit unserer Gäste ist unerlässlich, um einen ruhigen und angenehmen Aufenthalt für alle zu gewährleisten.
ART. 1: ZUGANG ZUR FERIENANLAGE
  1. Der Zugang zur Ferienanlage und zum Strand ist allein denjenigen gestattet, die durch Vorlage eines gültigen Ausweises die vom Gesetz vorgesehene Registrierung vollzogen haben und dadurch von der Direktion autorisiert wurden. Eine Nichtbeachtung ist rechtswidrig. Personen, die im Inneren der Ferienanlage ohne Erlaubnis der Direktion angetroffen werden,werden nach Art. 614 C.P. - Hausfriedensbruch - angezeigt.
  2. Bei Anreise wird ein Personalausweis zurückbehalten, welcher bei Bezahlung des Aufenthaltes retourniert wird
ART. 2: AUTO ODER MOTORRÄDER - VERKEHRS- UND PARKEINSCHRÄNKUNGEN
  1. I nnerhalb der Anlage ist pro Wohneinheit/Stellplatz nur ein Auto Motorrad zugelassen. Während der Ruhezeiten ist die Zirkulation von Autos/Motorrädern strengstens verboten. Zweitwagen - eigene oder von Freuden - müssen ausserhalb der Anlage,auf einem unbewachten Parkplatz, abgestellt werden.
  2. LKW’s ist nur zum Be- und/oder Entladen die Zufahrt zur Ferienanlage gestattet.3. Boote und/oder Bootsanhänger sind innerhalb der Anlage nicht erlaubt.
ART. 3: AUFENTHALT
  1. Die Wohneinheiten und Stellplätze werden von der Direktion zugewiesen.
  2. Im Falle einer eigenen Stellplatzwahl ist der Gast verpflichtet, noch am Anreisetag der Rezeption die gewählte Stellplatznummer mitzuteilen. Die den Reservierungen zugeteilten Stellplätze dürfen nur nach Genehmigung seitens der Direktion belegt werden.
  3. Während der Ruhezeiten (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr) herrscht innerhalb der Anlage absolutes Fahrverbot; die Anlage darf nur zu Fuss betreten oder verlassen werden; Radios, Fernseher u.ä. dürfen ausserhalb von Wohneinheiten/Zelten nicht hörbar sein.
  4. Gemäss italienischer Gesetzgebung D.LGS.196/2003 zum Schutz der Privatsphäre dürfen keine Informationen über den eventuellen Aufenthalt eines Gastes in der Anlage, sowie Ausrufe über Lautsprecher, oder Telefonate,weitergegeben werden,wenn nicht vorher vom Gast eine Genehmigung erteilt wurde.
ART. 4: ZEITWEILIGE BESUCHER
  1. Zeitweilige Besucher:darunter verstehen sich Personen, die für eine oder mehrere Nächte bei einem unserer Gäste übernachten. Die Gesamtanzahl der anwesenden Personen darf die maximale pro Wohneinheit/Stellplatz zugelassene Personenanzahl nicht überschreiten.
  2. Ihre Anund Abreise muss unverzüglich der Rezeption mitgeteilt werden, welche die gesetzlichen Formalitäten erledigen wird, die vom Kunden unterzeichnet werden müssen.
ART. 5: TAGESBESUCHER
  1. Tagesbesucher sind zugelassen und zwar zu folgenden Zeiten: 08.00 - 22.30 Uhr.Die Bezahlung erfolgt vor Zugang zur Anlage. Unseren abreisenden Gästen ist der Tages-Aufenthalt innerhalb der Anlage gestattet sofern der Eintrittspreis für Tagesbesucher bezahlt und das Auto ausserhalb der Anlage abgestellt wird.
  2. Besucher, die weniger als 60 Minuten in der Anlage verweilen, können kostenlos eintreten, müssen jedoch einen Personalausweis bei der Rezeption abgeben, der bei Ausgang aus der Anlage zurückgegeben wird.
ART. 6: ABREISE - ZAHLUNG
  1. Die Abreise bei den Wohneinheiten muss innerhalb 10.00 Uhr, bei den Stellplätzen innerhalb 11.00 Uhr erfolgen.Abreisen nach diesen Zeiten haben die Belastung einer zusätzlichen Nacht zum gültigen Tagestarif zur folge.
  2. Bei Abreise ist die Kontrolle der Wohneinheit vorgesehen. Eventuelle Schäden,fehlende Gegenstände und/oder Unordnung werden belastet,indem sich die Direktion von der einbezahlten Kaution den entsprechenden Gegenwert einbehaltet.
  3. Es werden keine Ermässigungen im Falle einer verspäteten Anreise oder verfrühten Abreise, abweichend von der Buchungsbestätigung, gewährt. Bei Verfrühten Abreisen von Stellplatzbuchungen wird der Stellplatz bis zum Buchungsdatum belastet und die Personen bis zum effektiven Abreisetag.
ART. 7: SCHÄDEN - VERLORENE GEGENSTÄNDE - DIEBSTAHL
  1. Die Direktion haftet nicht für Schäden, die von anderen Gästen, durch Naturgewalt (wie herabstürzende Äste und/oder Bäume) oder durch anderes Verschulden, das nicht mit der Fahrlässigkeit des Personals in Verbindung steht, verursacht wurden.
  2. Die Benutzung der Schwimmbecken, des Spielplatzes und aller in der Anlage befindlichen Einrichtungen ist auf eigene Gefahr.
  3. Die Teilnahme an alle von der Animation organisierten Sportkurse,Turniere und/oder ähnliches sind eine freie Entscheidung des Gastes. Die Ferienanlage übernimmt keine Verantwortung im Falle eventueller Verletzungen oder andere Schäden des Gastes, verursacht durch dessen Benehmen.
ART. 8: TIERE
  1. Die Direktion bittet die Gäste, das Vorhandensein von Hunden beim Einchecken zu melden, wobei diese den Gesundheitsvorschriften entsprechen müssen, was durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen ist. Es ist nicht gestattet, mit Hunden in unseren Unterkünften zu übernachten; sie dürfen nur auf den für sie vorgesehenen Stellplätzen untergebracht werden.
  2. Der Zugang zum Strand und die Durchfahrt innerhalb des Campingplatzes sind nur in den durch entsprechende Schilder ausgewiesenen Bereichen gestattet. Hunde müssen bei allen Bewegungen an der Leine geführt werden.
  3. Es liegt im Ermessen des Eigentümers, sie so zu halten, dass sie andere Gäste nicht stören oder beschädigen. Aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen sind die Hunde ausschließlich in den vom Campingplatz zur Verfügung gestellten Waschzubern zu waschen.
  4. Andere Tiere sind nur nach Ermessen der Direktion erlaubt.
  5. Die Direktion lehnt jede Haftung für Schäden an Personen und/oder Sachen ab, die durch Haustiere verursacht werden.

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Breitengrad 45.19034
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